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Die Landschaftsversammlung Westfalen-Lippe

Bildung der Landschaftsversammlung

Die Mitglieder der Landschaftsversammlung werden von den Vertretungen der Mitgliedskörperschaften, den 18 Kreistagen und neun Räten der kreisfreien Städte, gewählt. Aus jeder kreisfreien Stadt und jedem Kreis zieht je 100.000 Einwohner eine Vertreterin bzw. ein Vertreter in die Landschaftsversammlung ein. Gewählt werden können die Mitglieder der Vertretungen sowie die Beamtinnen und Beamten, Angestellten und Arbeiterinnen und Arbeiter sowohl der Mitgliedskörperschaften als auch der kreisangehörigen Gemeinden. Darüber hinaus können die Bewerberinnen und Bewerber gewählt werden, die bei den Kommunalwahlen auf Reservelisten zu den Vertretungen der Mitgliedskörperschaften benannt worden sind. Die Parteien sind in der Landschaftsversammlung genauso stark vertreten, wie sie bei den Kommunalwahlen abgeschnitten haben. Nach der Neuwahl der Mitglieder und Ersatzmitglieder sowie der Neuberechnung des Verhältnisausgleichs besteht die Landschaftsversammlung in der 15.  Wahlperiode (2020-2025) aus 125 Mitgliedern.

Infografik zur Bildung der Landschaftsversammlung

Aufgaben der Landschaftsversammlung

Die Landschaftsversammlung hat folgende Aufgaben:

  • Festlegung der allgemeinen Grundsätze, nach denen die Verwaltung geführt werden soll
  • Wahl der Mitglieder des Landschaftsausschusses und der Fachausschüsse, Wahl des LWL-Direktors und der Landesrätinnen und Landesräte
  • Erlass, Änderung und Aufhebung von Satzungen
  • Erlass der Haushaltssatzung, Festsetzung der Landschaftsumlage, Feststellung des Jahresabschlusses und Entlastung sowie Bestätigung des Gesamtabschlusses
  • Festlegung strategischer Ziele unter Berücksichtigung der Ressourcen

Darüber hinaus kann die Landschaftsversammlung sich die Beratung und Entscheidung von Angelegenheiten, für die der Landschaftsausschuss zuständig ist, vorbehalten.

Sitzungen der Landschaftsversammlung

Die Landschaftsversammlung tagt grundsätzlich öffentlich und tritt in der Regel zwei Mal im Jahr zusammen. An den Sitzungen können Bürgerinnen und Bürger jederzeit teilnehmen.

Die Sitzungen der 15. Landschaftsversammlung im Jahr 2024 finden an folgenden Tagen statt:

  • 16. Mai 2024
  • 26. September 2024
  • 17. Dezember 2024

 

Die gesamten Termine aller politischen Sitzungen entnehmen Sie bitte hier:

ALLRIS net - Sitzungskalender (Link)