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Fraktionen/Gruppen

Mitglieder der Landschaftsversammlung können sich zu Fraktionen zusammenschließen. Eine Fraktion muss aus mindestens drei Personen, eine Gruppe aus mindestens zwei Personen bestehen. Als eigenständige und unabhängige Gliederungen wirken die Fraktionen mit eigenen Rechten und Pflichten an der Willensbildung und Entscheidungsfindung der Landschaftsversammlung mit.

Durch die Vorberatung der Beratungs- und Entscheidungsangelegenheiten in der Gesamtfraktion und in den Arbeitskreisen der Fraktionen  sowie in den Gruppen wird eine arbeitsteilige und effiziente Arbeitsweise in der Landschaftsversammlung und seinen Gremien ermöglicht. Die Fraktionen und Gruppen der Landschaftsversammlung erhalten zur Erfüllung ihrer Aufgaben aus Haushaltsmitteln Zuwendungen zu den sächlichen und personellen Aufwendungen, die in einer Anlage zum Haushaltsplan dargestellt sind.

In der 15. Landschaftsversammlung Westfalen-Lippe gibt es folgende  Fraktionen und Gruppen:

  • CDU-Fraktion (45 Sitze)
  • SPD-Fraktion (34 Sitze)
  • Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (24 Sitze)
  • FDP-FW-Fraktion (10 Sitze) 
  • Fraktion DIE LINKE. Die PARTEI (6 Sitze)
  • Fraktion AfD (6 Sitze)

Über die nachfolgenden Links gelangen Sie zu den Internetseiten der Fraktionen und Gruppen. Für den Inhalt sind die Fraktionen und Gruppen selbst verantwortlich.

CDU-Fraktion

SPD-Fraktion

Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN

FDP-FW-Fraktion

Fraktion DIE LINKE. Die PARTEI

Fraktion AfD