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Bildung und Befugnisse des Landschaftsausschusses

Der Landschaftsausschuss besteht aus 17 Mitgliedern der Landschaftsversammlung. Vorsitzender des Landschaftsausschusses ist Herr Klaus Baumann (CDU).

Im Rahmen der Auffangzuständigkeit ist der Landschaftsausschuss zuständig für alle Aufgaben, die nicht in die Zuständigkeit der Landschaftsversammlung fallen und nicht Geschäft der laufenden Verwaltung sind. Insbesondere hat er

  1. die Beschlüsse der Landschaftsversammlung vorzubereiten und durchzuführen,
  2. die Tätigkeit der Ausschüsse zu überwachen und aufeinander abzustimmen,
  3. die Verwaltungsführung des Direktors des Landschaftsverbandes zu überwachen.

Zur Entlastung des Landschaftsausschusses sind Fachausschüsse für bestimmte Geschäftsbereiche gebildet worden, denen im Rahmen der Zuständigkeitsordnung bestimmte Angelegenheiten ihres Geschäftsbereichs zur selbständigen Entscheidung übertragen worden sind.

In der Übergangszeit nach Ablauf der Wahlzeit der Landschaftsversammlung bis zum Zusammentritt der neugewählten Landschaftsversammlung übt der Landschaftsausschuss seine Tätigkeit weiter aus.