Rechtsgrundlagen
Das Wahlverfahren zur Bildung der Landschaftsversammlung ist in § 7 b Landschaftsverbandsordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (LVerbO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW, S. 657), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 14. April 2020 (GV.NRW. S. 218 b), geregelt.
Die im Wesentlichen für das Verständnis des § 7 b LVerbO erforderlichen Klarstellungen enthält der Runderlass des Ministeriums des Innern vom 19. August 2019 zur Bildung der Landschaftsversammlung (MBl. NRW. S. 364).
Zeitplan
Die Vertretungen der Mitgliedskörperschaften wählen innerhalb von sechs Wochen nach Beginn ihrer Wahlzeit die Mitglieder der Landschaftsversammlung. Eine Abweichung vom gesetzlich festgelegten Wahlzeitraum ist nicht möglich. Der Wahlzeitraum
1. November – 14. Dezember 2020
ist am 6. Februar 2020 auf der Homepage des LWL bekannt gemacht worden. Ein entsprechender Hinweis auf die Bekanntmachung ist im Ministerialblatt NRW vom 21. Februar 2020 (MBl. NRW. S. 120) veröffentlicht worden.
Für die Bildung der 15. Landschaftsversammlung Westfalen-Lippe ergibt sich folgender Zeitplan:
13.09.2020 Kommunalwahlen in NRW
05.10.2020 Letzter Tag für die Einreichung der Wahlvorschläge für die Wahl der Reservelisten (bis zum 22. Tag nach dem Wahltag der allgemeinen Kommunalwahlen)
31.10.2020 Ende der Wahlperiode der 14. Landschaftsversammlung
01.11.2020 Beginn der Wahlperiode der kommunalen Vertretungen
01.11.2020 Wahl der Mitglieder der 15. Landschaftsversammlung in den Mitgliedskörperschaften (innerhalb von sechs Wochen nach Beginn der 14.12.2020 Wahlperiode)
18.12.2020 Wahlprüfung und Feststellung des endgültigen Wahlergebnisses durch den Landschaftsausschuss
bis 28.12.2020 Öffentliche Bekanntmachung des Wahlergebnisses
21.01.2021 Konstituierung der 15. Landschaftsversammlung Westfalen-Lippe